Die Grundlage für die Berechnung der Absenzenquote wurde per 1. Januar 2019 geändert und kann deshalb nicht mit den Vorjahren verglichen werden. Sie betrug im Berichtsjahr 4.44%.
Die krankheitsbedingten Absenzen betrugen 3.81%, die unfallbedingten Absenzen total 0.63%. Sie teilen sich auf in Absenzen aufgrund von Berufsunfällen (0.09%) und Nicht- betriebsunfällen (0.54%).