Berichte 2018

Bilanz­un­wirk­same Geschäfts­vorfälle

Die Darstellung der Vor­jahres­werte der Geld­fluss­rechnung wurde an Swiss GAAP FER angepasst.

Finanzielle Zusicherungen (Commitments)

Per 31. Dezember 2019 bestehen folgende finanzielle Zusicherungen:

Zahlungsverpflichtungen

Beträge in TCHF 2019 2018
Zahlungsverpflichtungen für Investitionen > 1 Mio. CHF pro Gesamtvertrag - 1'069
Zahlungsverpflichtungen für Nutzung > 1 Mio. CHF pro Gesamtvertrag 264'035 238'307
Total Zahlungsverpflichtungen 264'035 239'376

Total Zahlungsverpflichtungen

Beträge in TCHF
2019 2018
264'035 239'376

Für detaillierte Tabellenansicht

Bei den Zahlungsverpflichtungen für Nutzungen handelt es sich um die ausstehenden kumulierten Verpflichtungen von langjährigen Immobilienmietverträgen per 31. Dezember 2019 bis zum Ende der festen Laufzeit.

Langfristige Miet- und Leasingverträge

in TCHF 2019 2018
Fälligkeit kürzer als 1 Jahr 18'963 16'719
Fälligkeit länger als 1 Jahr 245'072 221'588
Total langfristige Miet- und Leasingverträge 264'035 238'307

Total langfristige Miet- und Leasingverträge

in TCHF
2019 2018
264'035 238'307

Für detaillierte Tabellenansicht

Die 264’035 TCHF beziehen sich im Wesentlichen auf Mietverträge und Nutzung von Mobilien im Pay-per-Use-Verfahren. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen durch den Abschluss eines Mietvertrags für weitere Labor- und Büroflächen bedingt.

Beträge in TCHF 2019 2018
1 Jahr 260 260
2 Jahren 0 0
3 Jahren 0 0
Total 260 260
Beträge in TCHF
Total
260

Für detaillierte Tabellenansicht

Eventual­ver­bind­lichkeiten und -forderungen

Für die Jahre 2018 und 2019 konnten mit den Vertragsgemeinschaften der Kranken- und Unfallversicherer einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Bei der Einkaufsgemeinschaft tarifsuisse haben die angeschlossenen Versicherer individuell das Recht, von der Vertragslösung der Einkaufsgemeinschaft zurückzutreten. Davon hat die Groupe Mutuel Gebrauch gemacht. Damit wird das Festsetzungsverfahren durch den Regierungsrat des Kantons Zürich weitergeführt; ein folgendes Rekursverfahren ist nicht auszuschliessen. Für ein allfälliges Rückzahlungsrisiko bei der Groupe Mutuel hat das USZ Rückstellungen ab dem Jahr 2012 gebildet. Für die Abschätzung des Risikos wurden Szenarien berechnet und mit Wahrscheinlichkeiten unterlegt.

Zum Abschlusszeitpunkt wurden die offenen Haftpflichtfälle geprüft. Die Beurteilung dieser Fälle hat ergeben, dass die Deckungslimiten der Haftpflichtversicherung nicht überschritten werden.

Des Weiteren existieren personalrechtliche Rückforderungen. Die Wahrscheinlichkeit einer juristischen Durchsetzung dieser Forderungen wird jedoch als unwahrscheinlich eingeschätzt.

Die Gewerkschaft VPOD (Verband des Personals öffentlicher Dienste) hat im Herbst 2018 moniert, dass die Umkleidezeit für Angestellte, die der Umkleidepflicht unterliegen, gemäss Arbeitsgesetz ArG als Arbeitszeit anzurechnen sei, was beim USZ nicht eingehalten wurde. Der VPOD hat Forderungen auf Vergütung geltend gemacht und 2019 die angedrohte Lohnklage eingereicht. Im Rahmen der Sitzung des Regierungsrats des Kantons Zürich vom 16. Januar 2019 hat der Regierungsrat generell das Umkleiden von Alltags- in Dienstkleidung und umgekehrt als Arbeitszeit bejaht, hat aber gleichzeitig auf die Zuständigkeiten für die Überwachung der Einhaltung auf das Amt für Wirtschaft und Arbeit verwiesen. Des Weiteren äusserte sich der Regierungsrat dahingehend, dass die dadurch potenziell anfallenden Mehrkosten entweder zu einer möglichen Umlage auf die Tarife oder aber zu anderen Einsparungen im Personalbereich führen würden. Das USZ konnte in Verhandlungen mit dem VPOD über die gestellten Ansprüche keine Einigung erzielen; eine Verbindlichkeit für die definitiv eingereichten Lohnklagen wurde in der Bilanz eingestellt, jedoch ist nicht auszuschliessen, dass weitere Mitglieder des VPOD Ansprüche geltend machen werden.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Bis zum Zeitpunkt der Genehmigung der Jahresrechnung durch den Spitalrat sind keine Ereignisse eingetreten, die eine Anpassung des Vermögenswerts erforderlich machen würden.

Die vorliegende Jahresrechnung wurde vom Spitalrat am 5. Februar 2020 verabschiedet. Es sind bis zu diesem Zeitpunkt keine wesentlichen Ereignisse bekannt, die die Jahresrechnung 2019 massgeblich beeinflussen könnten.