Berichte 2018

Mitglieder des Spitalrats

Der Spitalrat ist das oberste Führungsorgan des Universitätsspitals. Die fünf bis sieben ordentlichen Mitglieder werden vom Regierungsrat des Kantons Zürich gewählt. Die Wahl wird vom Kantonsrat des Kantons Zürich genehmigt. Die Mitglieder nehmen innerhalb des USZ keine Exekutivfunktionen wahr. Die Mitglieder des Spitalrats waren zuvor weder in der Spitaldirektion des USZ noch in der ZWZ AG tätig und stehen auch nicht in wesentlichen geschäftlichen Beziehungen mit dem USZ oder der ZWZ AG. Der Spitalrat konstituiert sich selbst.

* Die für das Gesundheitswesen zuständige Direktion des Regierungsrats sowie ein Mitglied des Universitätsrats sind im Spitalrat mit beratender Stimme vertreten, haben Antrags-, aber kein Stimmrecht (§ 10 Abs. 3 USZG).

Wahl und Amtszeit des Spitalrats

Die Amtsdauer beträgt vier Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. Der Regierungsrat des Kantons Zürich regelt die Wahl und die Abberufung des Spitalrats. Die Mitglieder des Spitalrats werden vom Regierungsrat des Kantons Zürich gewählt, die Wahl wird vom Kantonsrat des Kantons Zürich genehmigt.

Arbeitsweise des Spitalrats

Der Spitalrat tagt auf Einladung des Präsidenten. 2019 hat sich der Spitalrat zu elf Sitzungen getroffen. Die Mitglieder der Spitaldirektion nehmen an den Sitzungen des Spitalrats mit beratender Stimme teil.

Der Spitalrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit hat der Präsident Stichentscheid. Die Mitglieder des Spitalrats treten bei Geschäften in den Ausstand, die ihre eigenen Interessen oder diejenigen von ihnen nahestehenden natürlichen Personen oder juristischen Personen betreffen (Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften des USZ gelten nicht als nahestehende Personen). Über die Sitzungen wird Protokoll geführt.

Spitalratsmitglied Finanz-ausschuss Personal- und Rechtspflege-ausschuss Ausschuss Kommuni-kation Bauausschuss Kooperations- und Beteiligungs-ausschuss
Martin Waser (Vorsitz) (Vorsitz) X
Urs Lauffer X (Vorsitz) (Vorsitz)
Arnold Bachmann, Dr. oec. HSG (bis 30.06.2019) (Vorsitz bis 30.06.2019)
Franz Hoffet, Dr. iur. X X
Annette Lenzlinger, Dr. iur. (Vorsitz seit 01.07.2019) X
Regula Lüthi, MPH (seit 01.07.2019) X (seit 01.07.2019)
Franziska Mattes (seit 01.07.2019) X (seit 01.07.2019) X (seit 01.07.2019)
Andreas Tobler, Prof. Dr. med. X X X
Monika Urfer, MPH, MAS EBBM (bis 30.06.2019) X (bis 30.06.2019)

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Personelle Zusammensetzung aller Ausschüsse

Finanzausschuss des Spitalrats

Der Finanzausschuss (FA SR) unterstützt und begleitet den Spitalrat in Bezug auf alle Geschäfte im Zusammenhang mit Finanzen und Controlling. Der Finanzausschuss hat sich ein unabhängiges Urteil über die finanzielle Verfassung des Universitätsspitals zu bilden, indem er die finanzielle Entwicklung mit der Direktion Finanzen sowie der externen und internen Revision erörtert.

Mitglieder des Finanzausschusses sind:

Annette Lenzlinger, Dr. iur.

Mitglied Spitalrat, Präsidentin FA SR 

Arnold Bachmann, Dr. oec. HSG

Mitglied Spitalrat (bis 30.06.2019)

Franz Hoffet, Dr. iur.

Mitglied Spitalrat

Franziska Mattes

Mitglied Spitalrat (seit 01.07.2019)

Beatrice Grob, lic. iur. RA 

Generalsekretärin Spitalrat

Gäste an den Sitzungen des Finanzausschusses sind:

Dieter Pfaff, Prof. Dr. rer. pol.

Ordinarius für Betriebswirtschaftslehre Universität Zürich

Gregor Zünd, Prof. Dr. med.

Vorsitzender der Spitaldirektion/CEO
Hugo KeuneDirektor Finanzen und stellvertretender CEO
Ursula Thomet

Fachverantwortliche Internes Kontrollsystem und Revisionen (bis 30.06.2019)

Michael Herzog

Mandatsleiter Operational Audit USZ, Partner KPMG (bis 30.06.2019)

Die Aufgaben und Kompetenzen des FA SR sind im Reglement über den Finanzausschuss des Spitalrats geregelt. Der FA SR berät und bereitet folgende von der Spitaldirektion vorgelegten Geschäfte vor (Beratungsgeschäfte) und stellt dem Spitalrat die notwendigen Anträge:

  • zur Genehmigung des Budgets, der Investitions- und Immobilienfinanzplanung;
  • zur Verabschiedung des Geschäftsberichts inklusive Entschädigungsbericht, der Jahresrechnung und des Antrags zur Gewinnverwendung oder Verlustdeckung zuhanden des Regierungsrats;
  • zur Information des Regierungsrats über die mittelfristige Planerfolgsrechnung, Planbilanz, Geldflussrechnung und Finanzbedarfsplanung;
  • zum Bericht zur Umsetzung Eigentümerstrategie an die für das Gesundheitswesen zuständige Direktion des Regierungsrats;
  • zur Erhöhung oder Senkung des Dotationskapitals sowie zur Beantragung von weiteren Mitteln für bestimmte Zwecke gemäss § 16 Abs. 2 USZG zuhanden des Regierungsrats;
  • zu den Rahmenbedingungen zur Aufnahme von Fremdmitteln im Rahmen der Eigentümerstrategie;
  • zur Definition der Anforderungen an das Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem (IKS) sowie die Beurteilung deren Angemessenheit und Funktionsfähigkeit;
  • zur Genehmigung der Ausführungsbestimmungen der Spitaldirektion für die finanzielle Führung insbesondere bezüglich der Organisation des Rechnungswesens, Unterschriftenberechtigung, Zuwendungen und des Berichtwesens;
  • zur Genehmigung des Entwicklungs- und Finanzplans;
  • zur Beurteilung der Erreichung der finanziellen Ziele der Spitaldirektion;
  • zur Beurteilung der finanziellen Entwicklung sowie zur internen periodischen Finanzberichterstattung (Monats- und Trimesterberichte etc.);
  • zur Begleitung und Überprüfung der Umsetzung der Finanzstrategie;
  • zu Ausgabenbeschlüssen, die ihm durch den Spitalratspräsidenten zur Vorberatung zugewiesen werden;
  • zu Änderungen des Finanzreglements USZ (HBR USZ).

Der FA SR beschliesst abschliessend über nachfolgende Geschäfte (Beschlussgeschäfte):

  • Kenntnisnahme der ausführlichen Prüfberichte der externen und internen Revision;
  • Genehmigung des Prüfplans (Revisionsplanung);
  • vorgängige Genehmigung von ungeplanten wesentlichen Finanzprüfungen;
  • Auftragserteilung bei Prüfungen, die vom Spitalrat angeordnet wurden.

Der FA SR tagt mindestens vier Mal jährlich.

Personal- und Rechtspflegeausschuss des Spitalrats

Der Personal- und Rechtspflegeausschuss (PRA SR) unterstützt und begleitet den Spitalrat in Bezug auf Personalgeschäfte des Spitalrats. Dem Personal- und Rechtspflegeausschuss gehören der Präsident des Spitalrats sowie die für das Ressort Personal zuständigen Spitalratsmitglieder an. Weitere Personen können beigezogen werden.

Mitglieder des Personal- und Rechtspflegeausschusses sind:

Martin Waser

Präsident Spitalrat, Präsident PRA SR

Urs Lauffer

Vizepräsident des Spitalrats

Regula Lüthi, MPH

Mitglied Spitalrat (seit 01.07.2019)

Andreas Tobler, Prof. Dr. med.

Mitglied Spitalrat

Monika Urfer

Mitglied Spitalrat (bis 30.06.2019)

Beatrice Grob, lic. iur. RA

Generalsekretärin Spitalrat

Die Aufgaben und Kompetenzen des PRA SR sind im Reglement über den Personal- und Rechtspflegeausschuss des Spitalrats geregelt. Gemäss Reglement umfassen die Aufgaben und Kompetenzen des PRA SR unter anderem:

  • Vorbereitung der Personalgeschäfte des Spitalrats inklusive Antragstellung;
  • Erlass von Anstellungsverfügungen sowie Abschluss von Anstellungsverträgen, gestützt auf Anstellungsbeschlüsse des Spitalrats;
  • Erlass von Kündigungsverfügungen sowie Abschluss von Trennungsvereinbarungen, gestützt auf Trennungsbeschlüsse des Spitalrats;
  • Beurteilung der Spitaldirektionsmitglieder sowie Festsetzung der Lohnentwicklung und der variablen Lohnanteile auf Antrag der/des Vorsitzenden der Spitaldirektion/CEO;
  • Erlass weiterer personalrechtlicher Verfügungen für Personen, deren Anstellungsbehörde der Spitalrat ist, mit Ausnahme von Freistellung, Einstellung im Amt und Versetzung;
  • Entscheid über Nebenbeschäftigungen und öffentliche Ämter von Mitgliedern der Spitaldirektion;
  • Entscheid über öffentliche Ämter auf Bundes- und Kantonsebene, bei Exekutivämtern in Gemeinden und bei Legislativämtern in Gemeinden mit mehr als 100’000 Einwohnenden von Mitarbeitenden des USZ;
  • Entscheid in begründeten Ausnahmefällen gemäss Ziff. 8 der Weisung über die  Weiterbeschäftigung von Klinik- und Institutsdirektorinnen und -direktoren nach Erreichen des Pensionierungsalters;
  • Rekrutierung und Ernennung von Direktionsmitgliedern sowie Klinik- und  Institutsdirektorinnen und -direktoren zuhanden des Spitalrats;
  • Erlass von Anordnungen im Namen des Spitalrats;
  • Einsicht in Personaldossiers und Befragung Auskunftspersonen für Aufgabenerfüllung;
  • Rechtspflege, vorbereitend zuhanden des Spitalrats.

Ausschuss Kommunikation des Spitalrats

Der Spitalrat setzt für die Kommunikation den Ausschuss für Kommunikation (AKom SR) ein. Dem AKom SR gehören sieben Mitglieder aus Spitalrat und Spitaldirektion an. Weitere Personen können beigezogen werden.

Mitglieder des Ausschusses Kommunikation sind:

Urs Lauffer

Vizepräsident des Spitalrats, Präsident AKom

Franziska Mattes

Mitglied Spitalrat (seit 01.07.2019)

Gregor Zünd, Prof. Dr. med.

Vorsitzender der Spitaldirektion/CEO

Hugo Keune

Direktor Finanzen und stellvertretender CEO

Pietro Giovanoli, Prof. Dr. med.

Ärztlicher Co-Direktor

Rolf Curschellas

Direktor HRM

Dr. iur. David Chaksad

Leiter Stab Spitaldirektion

Gäste an den Sitzungen des Ausschusses Kommunikation sind:

Florian Rajki

Leiter Marketing

Cindy Mäder

Leiterin Unternehmenskommunikation

Rolf Schläpfer

extern, Hirzel.Neef.Schmid.Konsulenten AG

Christian Bretscher

extern, bretscher + partner

Die Aufgaben und Kompetenzen des AKom SR sind im Reglement über den Ausschuss für die Kommunikation in Sachen bauliche Weiterentwicklung geregelt und umfassen unter anderem:

  • Definition von aus Sicht Kommunikation und PR strategisch relevanten Projekten in Sachen bauliche Weiterentwicklung USZ sowie Erkennung von weiteren solchen Projekten;
  • Festlegung der Schwerpunkte und Inhalte der Kommunikation und der begleitenden PR-Massnahmen zu diesen Projekten;
  • Koordination und Steuerung (sowohl übergreifend als auch projektbezogen) der Kommunikation sowie der PR-Massnahmen zu diesen Projekten und Einbettung in externe und interne Unternehmenskommunikation sowie in laufende Projekte und Prozesse am USZ;
  • Vertretung des Spitalrats oder Vorsitzender der Spitaldirektion/CEO kann jederzeit beantragen, dass ein bestimmtes Geschäft dem Spitalrat zur Beschlussfassung unterbreitet wird.
  • Der AKom SR tagt nach Bedarf auf Einladung des Vorsitzes, in der Regel alle zwei Monate.

Der AKom SR tagt nach Bedarf auf Einladung des Vorsitzes, in der Regel alle zwei Monate.

Bauausschuss des Spitalrats

Der Bauausschuss (BA SR) unterstützt und begleitet den Spitalrat in Bezug auf Geschäfte  im Bereich relevante baustrategische Fragen sowie Neubau USZ im Kernareal.

Dem BA SR gehören der Präsident des Spitalrats sowie weitere Spitalratsmitglieder an. Der Spitalrat kann weitere Mitglieder wählen, die nicht dem Spitalrat angehören. Weitere Personen können nach Bedarf beigezogen werden.

Mitglieder des Bauausschusses sind:

Martin Waser

Präsident Spitalrat, Präsident BA SR

Annette Lenzlinger, Dr. iur.

Mitglied Spitalrat

Andreas Tobler, Prof. Dr. med.

Mitglied Spitalrat

Beatrice Grob, lic. iur. RA

Generalsekretärin Spitalrat

Gäste an den Sitzungen des Bauausschusses sind:

Gregor Zünd, Prof. Dr. med.

Vorsitzender Spitaldirektion/CEO

Eugen Schröder, Dr.-Ing.

Direktor Immobilien

Peter E. Bodmer

extern, CEO BEKA Group

Die Aufgaben und Kompetenzen des Bauausschusses sind im Reglement über den Bauausschuss des Spitalrats geregelt.

Der BA SR berät und bereitet namentlich folgende vom Lenkungsausschuss Bau oder von der Spitaldirektion vorgelegten Geschäfte vor (Beratungsgeschäfte). Er stellt dem Spitalrat die notwendigen Anträge wie insbesondere:

  • zu Ausgabenbewilligungen und Entscheiden in der Kompetenz des Spitalrats;
  • zu übergeordneten Projektzielen und deren Änderung;
  • zur Projektorganisation und Teilprojektorganisation betreffend Planungs- und Ausführungsmodell;
  • zu Grundlegendem und zu relevanten Änderungen bezüglich Projektpflichtenheft und Raumprogramm;
  • zu relevanten Änderungen vom Pflichtenheft oder relevanten Bestellungsänderungen;
  • zur Erhöhung des Kostenrahmens;
  • zum Terminrahmen;
  • zu relevanten Projektänderungen;
  • zu relevanten baustrategischen Fragen.

Der BA SR beschliesst insbesondere abschliessend über nachfolgende Geschäfte  (Beschlussgeschäfte):

  • untergeordnete Änderungen in der Projektorganisation und Teilprojektorganisation betreffend Planungs- und Ausführungsmodell;
  • untergeordnete Änderungen des Projektpflichtenhefts und Raumprogramms;
  • untergeordnete Änderungen des Terminrahmens;
  • untergeordnete Anpassungen des Projektpflichtenhefts;
  • untergeordnete Projektänderungen;
  • die Berichterstattung des Lenkungsausschusses Bau über Qualitätssicherung,  Risk Management und Controlling.

Der BA SR tagt nach Bedarf auf Einladung des Vorsitzes.

Kooperations- und Beteiligungsausschuss

Zur Steuerung und Weiterentwicklung der strategischen Kooperationen führt der Spitalrat einen Kooperations- und Beteiligungsausschuss (KBA SR). Aus dem Ausschuss ergehen Aufträge an die Spitaldirektion oder Anträge an den Spitalrat.

Mitglieder des Kooperations- und Beteiligungsausschusses sind:

Urs Lauffer

Mitglied Spitalrat, Präsident KBA SR (seit 01.07.2019)

Martin Waser

Präsident Spitalrat, Präsident KBA SR (bis 30.06.2019)

Franz Hoffet, Dr. iur.

Mitglied Spitalrat

Andreas Tobler, Prof. Dr. med.

Mitglied Spitalrat

Beatrice Grob, lic. iur. RA

Generalsekretärin Spitalrat

Gäste an den Sitzungen des Kooperations- und Beteiligungsausschusses sind:

Gregor Zünd, Prof. Dr. med.

Vorsitzender Spitaldirektion/CEO

Hugo Keune

Direktor Finanzen und stellvertretender CEO

Jürg Hodler, Prof. Dr. med

Ärztlicher Direktor

Die Aufgaben und Kompetenzen des KBA SR sind im Reglement über den Kooperations- und Beteiligungsausschuss des Spitalrats geregelt und umfassen unter anderem:

  • Identifikation, Prüfung und Beurteilung möglicher Kooperationen/Beteiligungen/Auslagerungen;
  • Vorbereitung von Geschäften in diesem Bereich zuhanden des Spitalrats;
  • Unterstützung der Spitaldirektion in Verhandlungen;
  • Abholen von Vorentscheidungen beim Spitalrat. 

Der KBA SR tagt nach Bedarf auf Einladung des Vorsitzes, in der Regel alle drei Monate.

Kompetenzregelung zwischen Spitalrat und Spitaldirektion

Spitalrat

Die Funktionen und Aufgaben des Spitalrats sind in § 11 Abs. 1 bis 3 USZG vom 19. September 2005 geregelt:

Der Spitalrat

  • ist das oberste Führungsorgan;
  • ist verantwortlich für die Erfüllung der kantonalen Leistungsaufträge und die Umsetzung der Eigentümerstrategie;
  • schliesst Leistungsvereinbarungen mit den zuständigen Direktionen des Regierungsrats ab;
  • regelt die Zusammenarbeit mit Hochschulen und schliesst Verträge ab;
  • erstattet der für das Gesundheitswesen zuständigen Direktion des Regierungsrats Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie;
  • stellt zuhanden des Regierungsrats Antrag für die Erhöhung oder Senkung des Dotationskapitals sowie für finanzielle Beiträge nach § 16 Abs. 2;
  • verabschiedet zuhanden des Regierungsrats den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und den Antrag zur Verwendung des Gewinns oder zur Deckung des Verlusts;
  • erlässt sein Organisationsreglement;
  • erlässt das Spitalstatut, das Personalreglement, das Finanzreglement, die Taxordnung sowie weitere Reglemente;
  • legt die Unternehmensstrategie fest;
  • legt die weiteren Leistungen gemäss § 3 Abs. 3 fest;
  • ernennt die Mitglieder der Spitaldirektion und legt den Vorsitz und dessen Kompetenzen fest;
  • ernennt die Klinik- und Institutsdirektorinnen und -direktoren;
  • übt die Aufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen aus;
  • behandelt Rekurse gegen Anordnungen der Spitaldirektion;
  • regelt die erstinstanzliche Entscheidbefugnis der Organe und Organisationseinheitendes Universitätsspitals;
  • sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und ein internes Kontrollsystem.

Die Organisation des Spitalrats ist im Organisationsreglement des Spitalrats des Universitätsspitals Zürich (OR SR) vom 16. Januar 2007 / 26. September 2018 geregelt. Soweit das USZG, das Spitalstatut oder andere Reglemente oder der Spitalrat in einem Beschluss eine Kompetenz nicht ausdrücklich an den Spitalrat oder an andere Organe delegiert haben, ist die Spitaldirektion für Entscheidungen des USZ zuständig und verantwortlich.

Spitaldirektion

Die Funktionen und Aufgaben der Spitaldirektion sind in § 12 des USZG vom 19. September2005 geregelt:

Die Spitaldirektion

  • ist das operative Führungsorgan des Universitätsspitals und vertritt dieses gegen aussen;
  • besteht aus der Leiterin oder dem Leiter der Verwaltung, des Pflegediensts und des ärztlichen Diensts. Sie kann mit Vertreterinnen oder Vertretern weiterer Bereiche erweitert werden. Der Spitalrat legt den Vorsitz und dessen Kompetenzen fest;
  • stellt die Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung sicher;
  • erstellt den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und den Antrag zur Verwendung des Gewinns oder zur Deckung des Verlusts zuhanden des Spitalrats;
  • erstellt den Entwicklungs- und Finanzplan zuhanden des Spitalrats;
  • führt alle weiteren Geschäfte, die keinem anderen Organ übertragen sind.

Im Übrigen richtet sich die Führungsorganisation nach dem Spitalstatut.

Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Spitaldirektion

Der Spitalrat wird grundsätzlich monatlich über die laufenden Geschäfte, Finanzen und wichtigen Ereignisse des USZ informiert.

Der Spitalrat wird periodisch über den Stand des Risikomanagements, des Internen Kontrollsystems und der Revisionen am USZ informiert. Darüber hinaus erstattet die Spitaldirektion dem Spitalrat drei Mal im Jahr ausführlich Bericht über die finanzielle Entwicklung und den Umsetzungsgrad der Jahresziele. Der Finanzausschuss des Spitalrats sowie der Spitalrat erhalten zudem alle Berichte der Finanzaufsichts- und Jahresabschlussprüfungen der Kantonalen Finanzkontrolle, die Prüfberichte der Operational/Internal Audits sowie der weiteren Spezialrevisionen. Es wird ein zentrales Inventar sämtlicher im Rahmen der verschiedenen Revisionen vorgeschlagenen Massnahmen geführt und die Umsetzung überwacht.

Risikomanagement

Das Universitätsspital Zürich hat 2014 das unternehmensweite Risikomanagement formalisiert und dabei das Modell der drei Linien herangezogen und mit dem COSO-ERM-Modell verknüpft. Das Modell der drei Linien unterstützt die Spitaldirektion und den Spitalrat bei der Identifikation und Bewirtschaftung von Risiken. Die erste Linie sieht primär eine Risikosteuerung in den Geschäftsbereichen und -prozessen vor (Management Controls), die zweite Linie wird durch interne Risiko-, Compliance- und Überwachungsfunktionen (Risk Controls) wahrgenommen, und die dritte Linie stellen die unabhängigen externen Überwachungsorgane sicher (Assurance). Dieser Ansatz zeigt systematisch auf, mit welchen Instrumenten welche Risiken abgefangen werden sollen und wo allenfalls Lücken bestehen.

Jährlich werden aus den verschiedenen Risikomanagementinstrumenten die Top-Risiken USZ zusammengetragen, anhand eines gemeinsamen erweiterten Rasters für Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmass bewertet und standardisiert an die Spitaldirek- tion, den Finanzausschuss des Spitalrats sowie den Spitalrat und im Rahmen des  Eigentümerreportings an die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich kommuniziert. Zusätzlich werden die eingetretenen Risiken/Gefahren des abgelaufenen Geschäftsjahrs  pro Instrument zusammengetragen und einheitlich kommuniziert.

Der Finanzausschuss des Spitalrats wird je Trimester summarisch und mindestens einmal jährlich detailliert über den Stand des Risikomanagements USZ informiert.

Revisionen

Die Finanzkontrolle des Kantons Zürich führt gemäss Finanzkontrollgesetz des Kantons Zürich die Prüfung der Jahresrechnung des USZ sowie risikoorientierte Finanzaufsichtsprüfungen durch. Die Prüfmethode richtet sich nach den Schweizer Prüfungsstandards und den Standards des Institute of Internal Auditors (IIA).

Das Revisionsmandat Internal/Operational Audit ist seit 2011 ausgelagert und wurde von 2015 bis 2018 von PricewaterhouseCoopers durchgeführt. Seit 2019 wird das Operational Audit von KPMG durchgeführt. Die Prüfmethode richtet sich nach den Standards des Institute of Internal Auditors (IIA).

Zusätzlich zur Prüfung der Jahresrechnung sowie zu den risikoorientierten Finanzaufsichtsprüfungen der Kantonalen Finanzkontrolle und den Internal/Operational Audits finden weitere Spezialrevisionen durch Dritte statt. Dazu gehören die Kodierrevision der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, die Revision des Staatsbeitrags durch die Gesundheitsdirektion sowie externe Leistungserfassungsrevisionen.

Das Prüfprogramm wird jährlich mit der Kantonalen Finanzkontrolle und den übrigen Prüfern abgestimmt. Grundlage für die Abstimmung sind Top-Risiken USZ, wesentliche Änderungen der Organisation, Mehrjahresplanung sowie aktuelle Themen beziehungsweise Entwicklungen. Die Prüfthemen werden vom Finanzausschuss des Spitalrats festgelegt  und genehmigt. Dieser nimmt auch die Prüfberichte ab. Die Berichte umfassen die Umschreibung des Prüfgegenstands und des Vorgehens, die Prüffeststellungen, deren Bewertung, die Umsetzungsempfehlungen der Prüffirmen und die Stellungnahmen der für die Umsetzung verantwortlichen internen Stellen.

Internes Kontrollsystem IKS

Das Universitätsspital Zürich betreibt ein Internes Kontrollsystem IKS, das sich an das international anerkannte COSO-I-Rahmenwerk für die Interne Kontrolle anlehnt. Beim Umfang sowie bei der Qualität werden die Mindestanforderungen des Schweizer Gesetzgebers gemäss Obligationenrecht berücksichtigt. Das Universitätsspital Zürich versteht das Interne Kontrollsystem als Aufgabe zur kontinuierlichen Verbesserung der finanzrelevanten Prozesse. Das IKS soll unterstützend wirken bei der Einhaltung von Gesetzen, internen sowie externen Vorschriften, beim Schutz des Geschäftsvermögens, bei der Aufdeckung von Fehlern und Unregelmässigkeiten sowie bei der Erfüllung der Anforderungen an die Durchführung und die finanzielle Berichterstattung.

Corporate Compliance

Das Universitätsspital Zürich betreibt ein Compliance-Management-System, das sich am  ISO-Standard 19600 für Compliance-Management-Systeme ausrichtet. Der Spitalrat trägt  als oberstes Führungsorgan die Verantwortung für die Compliance. Die Funktion des Compliance-Beauftragten ist deshalb dem Spitalrat zugeordnet. Ziel des Compliance- Management-Systems ist es, das Universitätsspital Zürich sowie dessen Mitarbeitende  und Organe bei der Sicherstellung der Compliance zu unterstützen und die negativen Folgen von Non-Compliance zu vermeiden. Grundlage für das Compliance-Management-System bildet das Compliance-Risikomanagement. Dieses wird mit dem Risikomanagement  des Universitätsspitals Zürich koordiniert, indem die wesentlichen Compliance-Risiken Bestandteil des unternehmensweiten Risikomanagements werden. Der Spitalrat wird regelmässig über den Stand der Compliance im Universitätsspital Zürich informiert.