* Vorbehaltlich der Bewilligung durch den Kantonsrat
Die Erhöhung des Dotationskapitals erfolgte im Zusammenhang mit der Übernahme von Immobilien im Baurecht vom Kanton. Siehe hierzu die Erläuterungen zur Bilanz (Sachanlagen).
Im Vorjahr wurden drei Fonds beim Amt für Tresorerie des Kantons Zürich, deren Verwendungszweck ausschliesslich zugunsten des USZ definiert war, an das USZ übertragen. Sie sind in der Gewinnverwendung für die Zuweisung zu den Eigenkapitalfonds anteilig berücksichtigt mit 6’777 TCHF. Im Geschäftsjahr ergibt sich aus den Fonds im Eigenkapital in der Summe eine Fondsentnahme in Höhe von 1’479 TCHF. Das USZ beantragt, das Jahresergebnis dem Eigenkapital zuzuführen. Über die Gewinnverwendung entscheidet der Kantonsrat gemäss § 8 Ziffer 3 des USZG.