Hoher Spezialisierungsgrad
Die Zahl der stationären Austritte nahm 2019 mit +1.9% oder 801 Austritten deutlich stärker zu als im Vorjahr (+0.8%). Dabei gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass der Kanton Zürich per 1. Januar 2018 gesetzlich eine Liste von 15 Eingriffen definiert hat, die bis Ende 2017 stationär erfolgt sind. Damit lassen sich die Wachstumsraten 2018 und 2019 zu den jeweiligen Vorjahren nicht ohne Weiteres vergleichen. Bei den Zusatzversicherten ist nach einem starken Rückgang im Jahr 2018 wieder ein überdurchschnittlich hohes Wachstum im Jahr 2019 zu verzeichnen. Insgesamt stieg die Anzahl zusatzversicherter Patient*innen um +3.4% (+291 Austritte). Auch im langjährigen Rückblick fällt es schwer, hier einen allgemeinen Trend festzustellen. Ebenfalls erfreulich entwickelte sich die Anzahl Austritte bei den ausser- kantonalen Patient*innen: Mit +247 (+2.6%) überstieg dieses Wachstum dasjenige der Zürcher Patient*innen um 70 Basispunkte. Insgesamt beträgt die Zahl der ausserkantonalen Patient*innen 9’632. Zusammen mit den ausländischen Patient*innen hat somit jeder vierte stationäre Patient am USZ den Wohnsitz nicht im Kanton Zürich. Für Allgemeinversicherte ohne den Zusatz «Behandlung allgemein ganze Schweiz» bilden die kantonalen Spitallisten leider noch immer eine Einschränkung bei der freien Spitalwahl. Sofern das USZ nicht auf der Spitalliste des Herkunftskantons ist, müssen die Patient*innen die Differenz zwischen der Baserate des USZ und der Referenzbaserate des Herkunftskantons selber bezahlen. Die höhere Baserate ist jedoch gerade notwendig wegen komplexer Fälle, die im Pauschalsystem Swiss DRG nicht adäquat abgebildet sind. Ohne diese Benachteiligung des USZ wäre ein noch höheres ausserkantonales Wachstum wahrscheinlich.
Auf hohem Niveau stabil geblieben ist der Schweregrad der am USZ behandelten Patient*innen, der Case Mix Index (CMI) beträgt hohe 1.589 (Vorjahr: 1.588). Multipliziert man den CMI mit der Baserate bei CMI 1.0, ergibt sich daraus der stationäre DRG-Ertrag pro Fall. Hinzu kommen Zu- und Abschläge für die Liegedauer, besonders teure Medikamente und Materialien, Honorare sowie Hotellerieleistungen. Die Summe der Schweregrade, das Kostengewicht (Cost Weight oder CW), betrug 68’359 Punkte und lag damit 1’385 Punkte beziehungsweise 2.1% über dem Vorjahr.
Die 10% der Patient*innen mit dem höchsten Schweregrad wiesen einen durchschnitt- lichen CMI von 7.108 (Vorjahr: 7.034) aus. Sie machten 44.4% (Vorjahr: 44.5%) des gesamten Kostengewichts aus und zeigen den hohen Spezialisierungsgrad am USZ.
Der hohe CMI, der hohe Grad an komplexen Patient*innen und der hohe Anteil ausserkantonaler Patient*innen unterstreichen die Stellung des USZ als Endversorgerspital für die Diagnostik und die Behandlung von komplexen medizinischen Problemen weit über die Kantonsgrenzen hinaus. Dies ist das Resultat konstanter Innovation in allen Bereichen.
Betriebliche Verbesserungen
Im dritten Jahr in Folge konnte die Verweildauer trotz anhaltend hohem Schweregrad der Patient*innen – ausgedrückt in Case Mix Index (CMI) – leicht reduziert werden. Die durchschnittliche Verweildauer lag mit 6.55 Tagen leicht unter dem Vorjahr (6.58 Tage) bei einem durchschnittlichen CMI von 1.589. Konkret bedeutet dies, dass das USZ damit rund 4% unter dem Schweizer Durchschnitt aller übrigen Leistungsanbieter mit denselben DRGs liegt. Dies weist auf einen grundsätzlich effizienten Betrieb bei hoher Qualität hin. Denn die Verweildauer ist ein Zusammenspiel zwischen guter betrieblicher Organisation und qualitativ hochstehender medizinischer Behandlung. Zur guten Organisation gehörten insbesondere das Ein- und Austrittsmanagement, die Organisation von Übertritten zu anschliessenden Leistungserbringern wie zum Beispiel Rehabilitation sowie eine effiziente Organisation der einzelnen Leistungen (Diagnose, operativer Eingriff, Pflege). Laufend überwacht werden zudem Wechselzeiten zwischen den operativen Eingriffen, Wartezeiten im Notfall und Auslastungen von Betten und Grossgeräten. Dadurch entfallen auch für die Patient*innen unerwünschte Wartezeiten. Ebenso trägt die hohe diagnostische und therapeutische Qualität zu einer kurzen Verweildauer bei. Im Fokus stehen hier die umfangreichen Anstrengungen des USZ, die nosokomiale Infektionsrate tief zu halten und weiter zu senken.
Herausforderung Tarife
Auch im achten Jahr nach Einführung der neuen Spitalfinanzierung und des Tarifsystems SwissDRG werden viele komplexe Behandlungen im System der Fallpauschalen nach SwissDRG nach wie vor nicht hinreichend abgebildet. Am USZ treten überdurchschnittlich viele Fälle mit grossem Defizit auf, das heisst Fälle, bei denen die Behandlungskosten den Ertrag um mindestens das Doppelte übersteigen. Die bisher durch die SwissDRG AG getroffenen Massnahmen vermögen dieses Problem noch nicht zu lösen. Bundesrat und Verwaltungsrat der SwissDRG AG haben das Problem erkannt und auf die Notwendigkeit differenzierter Baserates für die verschiedenen Spitalkategorien hingewiesen. Das USZ hat dazu in den vergangenen Jahren umfassende Studien publiziert.
Daraus ergeben sich auch weitreichende Folgen für die stationären Tarife des USZ. Für 2019 ist es nicht gelungen, mit sämtlichen Versicherern einvernehmliche Vertragslösungen zu finden. Mit tarifsuisse konnte keine Einigung erzielt werden. Hier wurde ein Tariffest- setzungsverfahren eröffnet. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat für das Jahr 2019 an seiner Sitzung vom 13. November 2019 eine Verlängerung des bestehenden Vertrags von 2018 um ein Jahr beschlossen. Damit bestand für das Berichtsjahr ein rechtsverbindlicher Tarif. Vorbehältlich einer gütlichen Einigung wird für 2020 eine Festsetzung durch den Regierungsrat des Kantons Zürich notwendig. Noch gänzlich offen bis zurück auf das DRG- Einführungsjahr 2012 ist eine Lösung mit der Groupe Mutuel. Viele Versicherer fordern eine tiefere Baserate mit Hinweis auf das Ende der sogenannten Einführungsphase SwissDRG. Es ist jedoch fraglich, ob es ohne Begleitmassnahmen für grosse Endversorgerspitäler je ein Ende der Einführungsphase geben wird. Ohne eine höhere Baserate wäre das wirtschaftliche Überleben der grossen Endversorgerspitäler mit den überdurchschnittlich vielen Hochdefizitfällen unmöglich. Die Forderung nach einer höheren Baserate erfolgt also keineswegs aufgrund von Ineffizienzen, sondern ist den speziellen Anforderungen an eine hochstehende medizinische Versorgung für komplexe Fälle geschuldet.
Trend hin zu ambulanten Leistungen
Besonders auffällig war im Berichtsjahr das ambulante Wachstum. Die Anzahl verrechneter Taxpunkte stieg um +9.1%, die Anzahl ambulanter Besuche sogar um +11.5%. Insgesamt hat das USZ für 2019 298.1 Mio. Taxpunkte abgerechnet (Vorjahr: 273.2). Die Bedürfnisse der Patient*innen zum einen, die Möglichkeiten der medizinischen Behandlungen zum anderen lassen auch zukünftig eine weitere Verschiebung von stationär zu ambulant erwarten. Dies gilt nicht nur für einfache Krankheitsbilder, sondern zunehmend auch für komplexe Diagnosen und Behandlungen. Das USZ stellt sich diesem Trend. Damit das Potenzial der ambulanten Behandlungen jedoch vollständig ausgeschöpft werden kann, müssen sich die Rahmen- bedingungen bei der Finanzierung ändern. Die heutigen ambulanten Tarife vermögen die Gestehungskosten in den Akutspitälern nicht zu decken. Damit aber eine weitergehende Verschiebung von stationär zu ambulant stattfinden kann, muss es auch für die Spitäler möglich sein, in diesem Bereich die Vollkosten zu decken und bei effizienter Betriebsführung einen Gewinn zu erwirtschaften – dies zur Finanzierung der anstehenden Investitionen. Auch muss es zukünftig möglich sein, im ambulanten Bereich Zusatzversicherungserträge zu erwirtschaften. Das USZ setzt sich hier für neue Finanzierungsmodelle im ambulanten Bereich ein.
Nicht medizinische Leistungen
Neben den eigentlichen Versorgungsleistungen erbringt das USZ eine Vielzahl weiterer Leistungen im Auftrag des Kantons oder Dritter. Im Auftrag des Kantons erbringt das USZ sogenannte gemeinwirtschaftliche Leistungen. Den grössten Anteil bilden hier Dienstleistungen im Bereich Forschung und Lehre zugunsten der Universität Zürich, gefolgt von der ärztlichen Weiterbildung im Auftrag der Gesundheitsdirektion Zürich. Im Bereich der Forschung und Lehre besteht auch nach der Aufstockung des Beitrags im Jahr 2018 um CHF 15 Mio. noch eine Unterfinanzierung. Das USZ ist zurzeit daran, mit dem Kanton Zürich ein neues Finanzierungsmodell zu erarbeiten. Das USZ finanziert diese Kostenunterdeckung mit Gewinnen im Bereich der zusatzversicherten Patient*innen. Daneben haben die Aufträge aus der Industrie im Bereich der Forschung wie auch die Entschädigungen aus anderen Dienstleistungen wie zum Beispiel Kooperationen mit Dritten weiter zugenommen. Rück- läufig ist hingegen die Rückvergütung des Kantons für weitere gemeinwirtschaftliche Leistungen.
Betriebsertrag
Insgesamt erhöhte sich der Betriebsertrag um CHF 30.0 Mio. (+2.1%) auf CHF 1’475.1 Mio. Mit 59.3% bildeten die stationären Leistungen den mit Abstand grössten Anteil am Betriebs- ertrag, gefolgt von 26.4% Umsatzanteil im ambulanten Bereich.